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Regeln und Bedingungen
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Allgemein

  1. Es können Filme mit einer Länge bis zu 30 Minuten eingereicht werden. Dem Niederrhein Filmfestival ist es vorbehalten, auch Filme länger als 30 Minuten zu zeigen. 

  2. Einreichzeitraum : noch nicht begonnen

  3. Die Zuordnung zu einer Wettbewerbskategorie und Festivalsektion wird durch den Produktionsort/-land bzw. Inhalt bestimmt.

 

Festivalsektionen

Das Programm des Niederrhein Filmfestival besteht aus: 

  • Zwei Wettbewerben 

  • Sonderprogrammen 

  • Rahmenprogrammen

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Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, einzelne Filme in andere Kategorien zu verschieben. Ebenso kann der Beschluss gefasst werden, Filme mit Überlange zuzulassen. Alle Einreichungen werden von mindestens zwei unabhängigen Personen gesichtet. Die Jurys sind während des Festivals anwesend und sichtet mit dem Publikum. Unter Umständen kann davon abgewichen werden.

 

1. Wettbewerb

Das Niederrheinfilmfestival hat folgende Wettbewerbssektionen:

  • Wettbewerb Niederrhein (Deutschland)

  • Wettbewerb Niederlande 

  • Publikumspreis

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In die Wettbewerbe 2021 werden aufgenommen:

  • Produktionen aus Deutschland und Niederlanden

  • Kurzspielfilme, Animationsfilme, Experimentalfilme, Dokumentarfilme und Kinderfilme 

  • maximalen Filmlänge von 30 Minuten

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Der Wettbewerb Niederrhein ist offen für:

  • Produktion aus Deutschland 

  • Besonderes Augenmerk wird gelegt auf Produktionen aus der Region Niederrhein, sowie überregionale Produktionen, die in ihrem Inhalt Bezug nehmen auf die Region Niederrhein (z.B. Dialekt, Tradition, Kulinarisches, Architektur, Musik, Kultur, Stimmung, Persönlichkeiten etc.)

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Der Niederlande Wettbewerb ist offen für:

  • Produktionen aus den Niederlanden

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2. Sonderprogramme

Filmeinreichungen können sowohl im Sonderprogramm und im Wettbewerb laufen. Die Sonderprogramme sind kuratierte Programme aus Einreichungen und/oder Archivfilmen. Zu den Sonderprogrammen gehören bspw. Schulveranstaltungen, Länderschwerpunktprogramme, Kinder- und Jugendprogramme. Die Auswahl obliegt den jeweiligen Kuratoren. Mit der Anfrage zu einem Sonderprogramm wird auch eine Kurzbeschreibung zum Programm beigefügt.

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Jurys und Preise

Die Jurys vergeben folgende Preise (Stand August 2020):

  • Niederrhein Film Preis (EUR 500)

  • Niederlande Film Preis (EUR 500)

  • Publikumspreis (EUR 500)

 

Das Niederrhein Filmfestival bedankt sich ausdrücklich bei den Preisstiftern.

 

Einreichung

Filme sollen digital via FilmFreeway eingereicht werden. Vorschau-DVDs werden nicht zurückgegeben. Sende Sie deshalb bitte keine DVD zum Festival! 
Die Einreichung setzt die uneingeschränkte Anerkennung des Reglements voraus. Mit der Einreichung stimmen Sie der Auswahl Ihres Filmes für einen der Wettbewerbe oder für eine andere Programmsektion zu.

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Materialien und Bilder

Der Einreichung bei sind 1-2 Filmstills (JPEG oder TIFF, mind. 300dpi), sowie 1 Foto und Kurzbiographie (max.160 Zeichen) des/der Regisseurs/Regisseurin anzuhängen. Verpflichtend ist zudem eine Kontaktemailadresse zur Benachrichtigung über den Einreichstatus und Veröffentlichung in Print- und Online-Festivalmaterialien. Die Angaben der ausgewählten Filme für den Katalog und die Website, insbesondere Kontakt, Filmmetadaten und Synopse, werden wie bei der Einreichung angegeben übernommen.

 

Auswahl

Filmdateien und alle erforderlichen Daten müssen bis zum  .......Daten folgen

 

Bitte folgendes beachten: 

  • Trailer werden nicht akzeptiert. 

  • Einreichungen, die eine Registrierung zum Download oder Sichtung benötigen, werden ignoriert. 

  • Einreichungen, die während der Sichtungsphase verschoben / gelöscht werden, werden ignoriert. 

  • Passwortgeschützte Einreichungen, zu denen kein oder ein falsches Passwort vorliegt, werden ignoriert. 

  • Von der unaufgeforderten Zusendung von zusätzlichem Infomaterial (Dialogliste, Trailer, Pressematerialien o.ä.) ist abzusehen.

 

Der Auswahljury trifft seine Entscheidung bis Ende Februar 2020. Filmemacher, deren Arbeiten für das Festivalprogramm aufgenommen werden, werden automatisch per E-Mail informiert. Ablehnungen werden nicht gesendet. Über das Programm entscheidet die Auswahlkommission, über die Prämierung einzelner Wettbewerbsbeiträge eine unabhängige Jury bzw. das Publikum. Nur ausgewählte Filme dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Die Auswahlergebnisse werden online mitgeteilt. Die Entscheidungen der Jury können nicht angefochten werden. 
Bei einer Einreichung über eine Internetplattform sind Status und Nachrichteneingang der Einreichung zu prüfen.

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Vorführkopie

Eine Vorführkopie wird von der Festivalleitung gesondert angefordert. Dieses Exemplar muss bis zum .... (Datum folgt)  in digitaler Form vorliegen. Alle ausgewählten Filme werden vom Niederrhein Filmfestival mit Filmstills und gegeben falls Trailern bekannt gegeben.


Die Festival-Screening-Kopien für das Festival sollten hochgeladen oder besser als mp4-Datei an das Festival digital gesendet werden. MP4, HD, 25 or 24 fps, codec H264 - 10 Mbs - 1920 x 1080. 
 

Wenn die Originalversion in einer anderen Sprache als Deutsch ist, muss der Film untertitelt sein. Im Falle des Verlusts oder der Verschlechterung einer Festplatte während des Festivals, ist das Festival nur verpflichtet, eine Festplatte mit einem niedrigeren Wert oder gleichwertig zu 50 € zu ersetzen. Danke, dass Sie uns den Master des Films nicht geschickt haben.

 

Nutzungsrechte

Die für das offizielle Festivalprogramm ausgewählten Filme werden im Rahmen des Festivals in öffentlichen Vorführungen gezeigt. Hierzu zählt die Bereitstellung für Schulvorstellungen, die Verwertung im Rahmen von Vorlauf- und Nachprogrammen (in etwa Publikumslieblinge, Preisträgerflme) sowie die Bewerbung des Festivals (Auszugsweise für Trailer). 


Das Festival erhält das Recht zur angemessenen kostenlosen Verwendung und Vervielfältigung von Setfotos für die Zwecke der Festival- und Wettbewerbspromotion – auch in Print-, Fernseh- und Internetmedien. Das Festival erhält das Recht, kostenlos Ausschnitte aus dem Film im Rahmen der Berichterstattung und Promotion des Festivals zu verwenden, an Bericht erstattende Medien (Fernsehen, Hörfunk, Internet) zur nichtkommerziellen Nutzung weiterzugeben und auf seiner Webpräsenz online zu stellen. Dabei dürfen fünfzehn Prozent (2 Minuten) der Gesamtlaufzeit des Films nicht überschritten werden.

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Mit dem Absenden des Einreichungsformulars kann der Film nicht mehr zurückgezogen werden. Einreicher bestätigen mit der Einreichung auch, sich gegenüber Dritten, die an der Produktion beteiligt waren, vergewissert zu haben, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Das Niederrhein FIlmfestival archiviert, so nicht ausdrücklich untersagt, eine Kopie der Vorschaudatei der gezeigten Filme im Festivalarchiv für interne und nicht-kommerzielle Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung der archivierten Filme durch das Festival ist ausgeschlossen. Das Niederrhein Kurzfilmfestival, bzw. der Verein Filmkultur am Niederrhein e.V., übernimmt keine Haftung. Etwaige Forderungen Dritter werden an den Einreichenden weitergeleitet. 


Mit der Einreichung eines Films am Filmfestival Niederrhein stimmt der Sender dem auf dem Festival gezeigten Film zu. Indem Sie Ihren Film oder Ihr Video einreichen, garantieren Sie, dass Sie alle relevanten Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben für Ihren Film oder Ihr Video haben, die in einer öffentlichen Ausstellung gezeigt werden.

 

Kopientransport

Die Transportkosten für die Vorführkopien zum Festival nach Wesel werden von den Einsendenden getragen. Den Sendungen aus dem Ausland muss eine Pro-Forma-Rechnung beigefügt werden. Da es sich um keinen Warenwert im eigentlichen Sinne handelt (die Ware wird nicht veräußert, es wird kein Gewinn erwirtschaftet), ist ein möglichst niedriger Betrag als Warenwert einzusetzen, um eventuell anfallende Zollgebühren so gering wie möglich zu halten. Die Sendungen mit den Vorführkopien müssen mit dem Vermerk: „NO COMMERCIAL VALUE, FOR CULTURAL/ FESTIVAL PURPOSES ONLY" versehen werden. 


Kosten und Risiken des Versands des Sichtungsmaterials und der Vorführkopien zum Festival trägt der Einsender. Dies gilt auch, wenn die Kopien von anderen Festivals geschickt werden. Der Einsender hat den Kopienversand zu koordinieren. Die Filmkopien sind während der Veranstaltungen mit ihrem Kopienwert versichert.

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Gebühren

Eine Screening Fee (Filmmiete) wird nicht bezahlt und eine Einreichgebühr nicht erhoben. Für den Service der Einreichplattform kann jedoch Unkosten im geringen Umfang entstehen. Das Niederrhein FIlmfestival hat hierauf keinen Einfuss.

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Akkreditierung

Ausgewählte Filmregisseure erhalten eine Akkreditierung für das Festival. Diese Akkreditierung darf nicht von Dritten genutzt werden. Von den Filmemachern, deren Produktionen ins Programm aufgenommen werden, wird erwartet, dass sie zur Präsentation und Diskussion ihrer Filme sowie zur Preisverleihung anwesend sind.

 

Kontakt und Postadresse

E-Mail: 

niederrhein.filmfestival@mail.de

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Postadresse:

Filmkultur am Niederrhein e.V. 
Grünstraße 31 
46483 Wesel 
GERMANY / DEUTSCHLAND

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